Vom 04. bis 07.09.2023 fand unter dem Motto "Europaseminar Prag - Nachbar Tschechien“ unsere diesjährige BDZ-Bildungsreise in die tschechische Hauptstadt statt.

Bei Führungen und Gesprächen vor Ort wurde die europäische Geschichte Tschechiens und der Weg in die EU nachgezeichnet.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten u.a. bei Stadtführungen Einblicke in die Stadtgeschichte, erlebten den Schlosskomplex und das Goldene Gässchen, besuchten die Deutsche Botschaft und tauschten sich mit dem dortigen Zollverbindungsbeamten aus.

Der BDZ bedankt sich für die durchweg positiven Rückmeldungen. Die nächste Bildungsreise im Sommer 2024 ist bereits in Planung. Wir werden unsere Mitglieder wie gewohnt per Mail informieren, sobald die Reiseplanung abgeschlossen ist und Anmeldungen möglich sind.

 


Mit über 25.000 Mitgliedern ist der BDZ die größte und einflussreichste Fachgewerkschaft speziell für die Beschäftigten beim Zoll. In den letzten Jahren konnten wir mit unserem Dachverband dbb - beamtenbund und tarifunion, unserer Bundesleitung und unseren Personalratsmitgliedern vor Ort viel Positives für die Beschäftigten erreichen. Um auch in Zukunft eine maximale Legitimation für unsere Forderungen vor der Politik und der Verwaltungsspitze sicherzustellen, wollen wir weiter wachsen. Deshalb erfolgt die Aktion „Mitglieder‐werben‐Mitglieder“.

Überzeugen Sie als BDZ-Mitglied in Hessen eine Kollegin oder einen Kollegen von den Vorteilen einer Mitgliedschaft und erhalten Sie für jedes geworbene Neumitglied einen Wunschgutschein im Wert von 15 Euro von der dbb vorteilswelt. Das Neumitglied erhält ebenfalls einen 15 Euro Wunschgutschein. Außerdem nehmen alle Werber und Neumitglieder an der Verlosung der Gewinne teil.

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* BDZ‐Mitglieder im BV Hessen, die im Zeitraum vom 01.08. - 31.12.2023 ein Neumitglied für den BDZ in Hessen werben, und Neumitglieder, die im vorgenannten Zeitraum in den BDZ in Hessen eintreten, nehmen am kostenlosen Gewinnspiel teil. Alle Informationen rund um die Aktion und das Gewinnspiel finden Sie im Flyer.

 
Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 beschlossen, mit dem das Tarifergebnis auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten übertragen wird. Damit ist der Weg für Zahlungen mit den Septemberbezügen frei. Der erste Überweisungsbetrag umfasst die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie i.H.v. 1.240 € Juni + 220 € Juli + 220 € August + 220 € September. Danach monatlich steuerfrei 220 € bis Februar 2024. Im März 2024 erfolgt dann die eigentliche Gehaltserhöhung um 200 € + 5,3 Prozent. Die Auszahlung steht unter Vorbehalt der offiziellen gesetzlichen Regelung nach der parlamentarischen Sommerpause - was aber nur eine Formsache seien dürfte. Mit inbegriffen ist die Erhöhung der DuZ-Beträge (Sonntag auf 6,31 Euro, Samstag auf 1,49 Euro, Nacht auf 2,97 Euro), die Erhöhung der Familienzuschläge und der Amtszulagen +Z um jeweils 11,3 Prozent. Außerdem die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, die nur aufgrund des jahrelangen Druckmachens des BDZ nun auch für Zollbeamtinnen und Zollbeamte kommen wird. Ein Riesenerfolg, denn den Zoll hatte man im Koalitionsvertrag zunächst "vergessen". Unser Bundesvorsitzender Thomas Liebel hat deshalb in zahleichen Gesprächen Druck gemacht und war damit erfolgreich. Informationen zu den Hintergrundgesprächen mit Politik und BMF finden Sie hier:   https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/eilmeldung-bmi-plant-zeitnahe-uebertragung-des-tarifergebnisses-2023-auf-den-beamtenbereich-und-gle.html

 

Beharrlichkeit zahlt sich aus – so haben die ständigen Gespräche des BDZ im Bundestag und im Bundesministerium der Finanzen (BMF) endlich zu einem konkreten Ergebnis geführt. Denn der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 sieht die Aussetzung der pauschalen Stelleneinsparung vor, die der BDZ als völlig unlogische Maßnahme wiederholt kritisiert hatte. Die in der Vergangenheit zugesagten Stellenzuläufe bleiben ebenfalls erhalten. Wir sind der Meinung: Beschäftigte dürfen nicht nur als Kostenfaktor gesehen werden. Es wurde nicht nur einen Wegfall von ca. 300 Planstellen verhindert, sondern es sollen nunmehr über 1.000 neue Stellen kommen. Der vorliegende Gesetzentwurf zum Haushalt unterliegt dem Vorbehalt finaler parlamentarischer Beratungen. Selbstverständlich wird der BDZ seine Kontakte im Bundestag nutzen, um diesen Kabinettsvorschlag auf die Zielgerade zu bringen. Mehr Infos finden Sie unter https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/sparkurs-beim-zoll-und-den-behoerden-der-bundesfinanzverwaltung-abgewendet-bdz-bewirkt-aussetzung-d.html

 

 
Die 16. Deutsche Zollmeisterschaft (DZM) fand vom 22 bis 24. Juni 2023 unter dem Motto „Zöllner am Neckar“ in Heidelberg statt. Mit der Anmeldung von 1.918 sportbegeisterten Kolleginnen und Kollegen verzeichnete der Veranstalter Deutsche Zollsporthilfe e.V. (DZSH) in diesem Jahr einen neuen Teilnehmerrekord. Als einzige Gewerkschaft unterstützt der BDZ die DZM bereits seit Jahren als Hauptpartner finanziell und mit Helferinnen und Helfern vor Ort. Im Vordergrund stehen dabei die Grundgedanken der Zollmeisterschaft - nämlich Fairness, Kollegialität und sportlicher Wettkampf. Die Veranstaltung bietet mittlerweile Startmöglichkeiten in 18 sportlichen Disziplinen. Neben Drachenbootrennen, Fußball, Beachvolleyball, Volleyball, Geländeläufen und Leichtathletik wurde erstmals Schwimmen und in Kooperation mit den Spezialeinheiten Zoll die Disziplin A-Z Bodyfit angeboten. Im Rahmen der Eröffnungsfeier auf den Neckarwiesen übermittelte der stellvertretende Bundesvorsitzende Florian Preißner das Grußwort des BDZ und wünschte den Sportlerinnen und Sportlern einen fairen Wettkampf. Applaus gab es für das Versprechen, dass der BDZ auch in Zukunft die DZM als Hauptpartner unterstützen wird. Die 17. DZM findet vom 13. bis 15. Juni 2024 in Baunatal statt. Wir freuen uns schon drauf!

 

Der neue BDZ Bund Instagram-Kanal ist seit Mitte Juni online und wird neben den klassischen Beiträgen in Zukunft auch neue Inhaltstypen wie Infografiken, Statements und Szenen aus dem Berufsalltag bieten. Wir können auf einen erfolgreichen Start blicken und freuen uns über bereits rund 600 Follower. Hier der Link:  https://www.instagram.com/bdz.zoll.gewerkschaft    

Hinweis: Am Dienstrechner lassen sich Instagram-Links nicht öffnen.

 

Heute fand das Preisschießen des Hauptzollamts Frankfurt am Main statt. 

Die Kolleginnen und Kollegen zeigten sich begeistert von der rundum gelungenen und perfekt organisierten Veranstaltung.

Den Trainern gebührt an dieser Stelle ein großes Dankeschön für ihren Einsatz, der von viel Herzblut und Zusammenhalt geprägt war.

Am Ende der Veranstaltung konnte der stellvertretende Vorsitzende des BDZ-Ortsverbandes Frankfurt am Main - Flughafen, Björn Bernard, den drei Bestplatzierten Waffen und Nicht-Waffenträgern jeweils einen Wunschgutschein überreichen lassen.

 

Das Bundesinnenministerium hat den Entwurf des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 mit der Möglichkeit zur Stellungnahme an die Gewerkschaften übersandt. Mit dem Gesetz soll das Ergebnis der Tarifeinigung 2023 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes übertragen werden. Wir rechnen damit, dass der Gesetzentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause den Deutschen Bundestag durchläuft und schätzen, dass die Umsetzung der tatsächlichen Auszahlung nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt mit den Bezügen des Monats September oder Oktober überwiesen wird.

Wesentliche Eckpunkte sind:

 Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie für aktive Beamtinnen und Beamte: 1.240 € für Juni 2023 + 220 € für jeden weiteren Monat bis zur Überweisung. Danach monatlich steuerfrei 220 € bis Februar 2024
⇒ Versorgungsempfängerinnen und -empfänger erhalten die Inflationsausgleichsprämie in Anlehnung an die Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes.
 Im März 2024 erfolgt dann die eigentliche Anpassung von Besoldung und Versorgung um 200 Euro und anschließend 5,3 Prozent (Tarifergebnis 5,5 Prozent - 0,2 Prozent Abzug zur Versorgungsrücklage)

Außerdem enthält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:

 Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
 Erhöhung des DuZ-Beträge
    Sonntag von 5,67 Euro auf 6,31 Euro
    Samstag von 1,34 Euro auf 1,49 Euro
    Nacht von 2,67 Euro auf 2,97 Euro
 Erhöhung der Familienzuschläge 
⇒ Erhöhung der Amtszulagen A9+Z und A13+Z

 

 

Die Bundesleitung des BDZ ist die politische Spitze der Gewerkschaft, der neben dem Bundesvorsitzenden fünf gleichberechtigte stellvertretende Bundesvorsitzende angehören. Seit Kurzem auch unser Ortsverbands- und Personalratsvorsitzender Florian Preißner, der am 28. März 2023 durch die Delegierten des 32. Gewerkschaftstags in Berlin zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt wurde. Aber welche Aufgaben verbergen sich hinter dem Wahlamt? Wofür setzt sich die BDZ-Bundesleitung genau ein? Und welche Unterschiede bestehen zwischen der Personalratsarbeit und der Gewerkschaftsarbeit? Wir haben nachgefragt.  

Welche Aufgaben warten in den nächsten fünf Jahren auf die neue BDZ-Bundesleitung?

Im Prinzip drei große Themenfelder: 

1. Im Dialog gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Führungsspitze des Bundesministeriums der Finanzen die beschlossenen Forderungen des Gewerkschaftstags vertreten und entsprechend der formulierten Ziele im Leitantrag zu handeln.

2. Als Fachgewerkschaft für die Zoll- und Finanzverwaltung innerhalb des dbb beamtenbund und tarifunion und innerhalb der Europäischen Union der unabhängigen Gewerkschaften (CESI) in Fachgremien und bei Tagungen Positionen austauschen und Zielsetzungen festlegen. 

3. Im Austausch mit unseren Bezirksverbänden, den Vorsitzenden der Ständigen Ausschüsse und der Fachausschüsse sowie der BDZ Jugend notwendigen Aktions- und Handlungsbedarf in allen gewerkschaftlichen Fragen beraten und Stellungsnahmen erarbeiten. Außerdem die Teilnahme an Personalversammlungen und die Information der Beschäftigten zu gewerkschaftlichen Themen.    

Für welche Ziele setzt sich die BDZ-Bundesleitung ein?

Die Delegierten des 32. Gewerkschaftstags haben über 150 Anträge beschlossen. Die Abarbeitung dieser Anträge obliegt der Bundesleitung des BDZ. Unter anderem geht es um die Modernisierung des Laufbahnrechts mittels durchlässigerer und laufbahnübergreifender Berufsperspektiven, die beruflichen Entwicklung von Tarifbeschäftigten, einer flächendeckenden Dienstpostenbündelung der Besoldungsgruppen A7 bis A9m+Z im mittleren Zolldienst, sichtbare Planstellenhebungen für bessere Berufsperspektiven im gehobenen Zolldienst, die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, eine Förderungsaktion des beruflichen Aufstiegs sowie eine amtsangemessene Alimentation.   

Bist Du jetzt nur noch in Berlin?

Nein, ich bleibe auch weiterhin in Vollzeit beim Hauptzollamt Frankfurt am Main als Personalratsvorsitzender aktiv und fahre lediglich bei Gesprächsterminen oder Tagungen nach Berlin bzw. zu anderen Dienststellen. Bei dem Wahlamt handelt es sich um ein Ehrenamt. Für die gewerkschaftliche Tätigkeit gibt es nach der Sonderurlaubsverordnung bis zu 10 Tage Sonderurlaub pro Jahr. Alles was darüber hinaus an Terminen wahrgenommen wird, legen die gewerkschaftlich tätigen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger durch Erholungsurlaub oder Überstundenabbau privat oben drauf.   

Im Beamtenrecht gibt es kein Streikrecht - ein echtes Druckmittel fehlt also. Wie gelingt es trotzdem Verbesserungen zu erreichen?

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit ist ein solides, zuverlässiges Vertrauensverhältnis zur Politik, insbesondere zu den die Bundesregierung tragenden Parteien und deren Bundestagsfraktionen sowie zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Dank dieser Kontakte konnte der BDZ in den letzten Jahren zahlreiche gewerkschaftspolitische Erfolge, wie z.B. die Planstellenhebungen oder die - bislang historisch einmaligen - massiven Zuwächse an Planstellen/Stellen für die Zollverwaltung, erreichen. Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor des BDZ ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern in den Personalvertretungen.

Worin besteht der Unterschied zwischen Personalratsarbeit und Gewerkschaftsarbeit?

Kurzum: Die Gewerkschaftsarbeit beginnt dort, wo die gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht des Personalrates enden. Im Detail: Die Arbeit der Personalräte richtet sich streng nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundespersonalvertretungsrechts, der Personalrat vertritt alle Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle, Verhandlungspartner ist ausschließlich der zuständige Dienststellenleiter bzw. die Dienststellenleiterin, der Personalrat wird alle vier Jahre neu gewählt. Die Arbeit der Gewerkschaft richtet sich nach der jeweiligen Satzung, gewählt wird bei uns alle fünf Jahre, vertreten werden ausschließlich Gewerkschaftsmitglieder, die Gewerkschaft bietet Mitgliedern finanzielle Vorteile (beim BDZ u.a. dbb-Vorteilswelt, Rabatte in über 350 Online-Shops, Sonderkonditionen bei Versicherungen und bei Auto- oder Fahrrad-Leasing), eine Diensthaftpflicht und Rechtschutz in dienstlichen Angelegenheiten, verhandelt wird primär im politischen Raum.

Noch ein Satz zum Schluss?

Ich freue mich auf fünf intensive, verhandlungsreiche Jahre und werde mit der neuen Bundesleitung alles daran setzen entsprechend der gefassten Beschlüsse Verbesserungen anzustoßen und Verschlechterungen möglichst zu verhindern.

 

Die Zeiterfassungsterminals werden in den nächsten Monaten abgebaut. Im Anschluss daran müssen die Beschäftigten in Gleitzeitbereichen der Dienststelle den Dienstbeginn, das Dienstende und die Mittagspause (bei Verlassen des Dienstgebäudes) über das IT-System PVS buchen. Um den neuen Umständen Rechnung zu tragen, ist eine Überarbeitung der Dienstvereinbarung zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit (DVGLAZ) geplant. Die BDZ-Vertreter haben sich in diesem Zusammenhang bereits in einem Gespräch am 04.10.2022 mit dem damaligen Dienststellenleiter LRD Markus Tönsgerlemann für eine deutliche Erweiterung der Vor- und Nachlaufzeiten ausgesprochen.

In der Personalratssitzung vom 17.04.2023 hat nunmehr auch das Personalratsgremium für eine Erweiterung der Vor- und Nachlaufzeiten votiert. Der BDZ-Ortsverbandsvorsitzende und Personalratsvorsitzende Florian Preißner erläuterte, dass die anfallenden Zeitspannen zwischen Betreten des Dienstgebäudes und der tatsächlichen Ein- bzw.- Ausbuchung in PVS (u.a. Wegezeiten zum Büro, Auf- und Abbau sowie Hoch- und Runterfahren der SINA-Notebooks) im Rahmen der Anpassung der Dienstvereinbarung vollumfänglich berücksichtigt werden müssen. Die in der Dienstvereinbarung verankerte Zeitgutschrift bildete derzeit lediglich den Zeitraum zwischen Betreten bzw. Verlassen des Dienstgebäudes sowie dem Ein- bzw. Ausstechen am Zeiterfassungsterminal ab. Die künftig notwendigen Schritte bis zur tatsächlichen Arbeitsaufnahme bzw. Beendigung der Tätigkeit summieren sich nach Hochrechnung des Personalrates auf arbeitstäglich rund 20 Minuten. Der Wert wird dem neuen kommissarischen Dienststellenleiter René Tetzlaff nunmehr als Vorschlag des Personalrates zur Aufnahme in die DVGLAZ vorgelegt. In Kürze wird diesbezüglich ein Austausch mit der Dienststellenleitung erfolgen.

Aus Sicht des BDZ darf der Abbau der Zeiterfassungsterminals sich nicht zum Nachteil der Beschäftigten auswirken.