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Die verbliebenen Beihilfeaufgaben der Zollverwaltung bei den Service-Centern Rostock (mit Dienstort Pomellen) und Dresden (Dienstort Görlitz) der Generalzolldirektion sollen voraussichtlich bis zum 1. Januar 2019 an das Bundesverwaltungsamt (BVA) abgegeben werden. Dazu haben bereits erste Vor-Ort Termine an den Standorten Görlitz und Rostock stattgefunden, bei denen Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der Generalzolldirektion (BVA) sowie des BVA über die getroffenen Entscheidungen sowie das weitere Vorgehen der Abgabe der Beihilfeaufgaben- auch in personalwirtschaftlicher Hinsicht – die betroffenen Beschäftigten informierten.
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Am Abend des 22.08.2018 besuchte Paul Ziemiak, Mitglied des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzender der Jungen Union Deutschlands, das Hauptzollamt Frankfurt am Main. Nach einer Information zu den Aufgaben des Zolls im Stadtgebiet und am größten deutschen Flughafen nutzte der stellvertretende Personalratsvorsitzende Florian Preißner (BDZ) die Chance im Gespräch mit Ziemiak auf die Problemstellungen für Bundesbeamte*innen und Tarifbeschäftigte des Bundes in Hochpreisregionen einzugehen.
Dabei standen die Themen Zulage in Hochpreisregionen, wie sie derzeit nur für bayerische Landebeschäftigte mit Dienstort München ausbezahlt wird, die Einführung eines Jobticketangebotes für Bundesbeschäftigte, welches bedingt durch die Geschäftsgrundlagen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes lediglich durch eine Bezuschussung durch den Arbeitgeber Attraktivität entfalten könnte, sowie den vermehrten Einsatz von Bundesimmobilien im Rahmen der Wohnungsfürsorge für Bundesbeschäftigte, die in Ballungsräumen eingesetzt sind, im Focus.
Ziemiak, der auch im Bundesvorstand der CDU sitzt, bedanke sich im Anschluss des Besuches für den wertvollen Austausch und bekundete sein Interesse an einem weiteren Besuch beim Frankfurter Zoll.
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Beim HZA Frankfurt am Main wurden rund 190 Anwärter*innen in die Laufbahnausbildungen des mittleren und gehobenen Zolldienstes eingestellt. Aufgrund der hohen Anzahl der Anwärtern*innen erfolgte die Einführungszeit in einem Hörsaal der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Am Mittwoch, den 08.08.2018, hat der BDZ Ortsverband Frankfurt am Main- Flughafen die dienstjungen Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu einem ausgiebigen Brunchen im Mensaumgang eingeladen. Bei Kaffee, belegten Brötchen sowie Joghurt und Obstsalat kamen alle Beteiligten schnell ins Gespräch. Die Vorteile für Mitglieder in der einzigen Fachgewerkschaft für die Zollverwaltung und nicht zuletzt auch die genialen Einsatztaschen und coolen Shirts wurden mit zahlreichen Neueintritten quittiert. Die Gespräche vor Ort haben uns viel Spaß gemacht. Wir wünschen allen Anwärter*innen für die Laufbahnausbildung in der Zollverwaltung einen guten Verlauf und freuen uns auf ein Wiedersehen! Bei Fragen, Anregungen oder Kritik steht der BDZ seinen Mitgliedern und generell unsere Vertreter*innen in den JAVen und den Personalräten natürlich immer zu Verfügung!
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Die Thermometer in den Büroräumen im Lyoner Stern zeigen heiße 31,9 C. An konzentriertes Arbeiten ist da nicht mehr zu denken. Die Kollegen der BDZ-Fraktion im Personalrat haben deshalb ihre Mittagspause genutzt und die Belegschaft mit Eis erfrischt. Lasst es euch schmecken!
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 19. Juli 2018 zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 18. April 2018 bekanntgegeben. Mit diesem Rundschreiben hat das Bundesinnenministerium (BMI) die Änderungstarifverträge und den TV Sonderzahlung 2018 bekanntgegeben und zum Vollzug freigegeben sowie Hinweise zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte gegeben, um eine zeitnahe Auszahlung des ersten Erhöhungsschritts zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen. Die Auszahlung der Entgelterhöhungen wird voraussichtlich im Herbst rückwirkend zum 1. März 2018 erfolgen.
Weitere Informationen: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/zahlungen-sollen-voraussichtlich-im-herbst-erfolgen.html
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Update 06.07.2018:
Das "Quorum" von 50.000 Mitzeichnenden wurde erreicht und mit 57.893 Mitzeichnenden sogar überboten, womit sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Angelegenheit beschäftigen muss.
Vielen Dank für die rege Unterstützung. Wir werden weiter berichten.
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Noch bis zum 05.07.18 hat jeder Bürger die Möglichkeit, unter https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_05/_20/Petition_79906.nc.html eine Petition an den Deutschen Bundestag mitzuzeichnen.
Diese Petition setzt sich dafür ein, die Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte auf 39 Stunden herabzusetzen.
Damit sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Angelegenheit beschäftigen muss, muss das sog. "Quorum" von 50.000 Mitzeichnenden erreicht werden.
Zur Zeit fehlen noch etwa 14.000 Mitzeichner(innen).
Nehmt daher auch Eure Partner, Freunde und Familien mit ins Boot und teilt fleißig den Beitrag!
Man muss nicht Beamter/Beamtin sein, um mitzuzeichnen.
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Morgen beginnen die Abschlussprüfungen im mittleren und gehobenen Dienst in Plessow, Sigmaringen und Münster.
Wir sind bei Euch und drücken ganz fest alle Daumen und die Flügel
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Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018 - 2019 - 2020, mit dem das Volumen des aktuellen Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst aus April 2018 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden soll, liegt in der Entwurfsfassung vor.
Am 20. Juni 2018 fand das Beteiligungsgespräch zu dem Entwurf statt, an dem für den dbb der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer und der BDZ-Bundesvorsitzende und Sprecher der Bundesbeamtengewerkschaften, Dieter Dewes teilnahmen.
Der Entwurf sieht vor, dass die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten in drei Schritten angehoben wird. Konkret würde dies folgende Erhöhungsschritte bedeuten:
2,99 Prozent rückwirkend zum 1. März 2018 (Abzug von 0,2 Prozent zugunsten der Versorgungsrücklage bereits berücksichtigt)
3,09 Prozent zum 1. April 2019
1,06 Prozent zum 1. März 2020
Die Anwärterbezüge sollen entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für Auszubildende
zum 1. März 2018 um 50 Euro und
zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro
in Festbeträgen erhöht werden.
BDZ und dbb setzen sich für eine Abschlagszahlung im Vorgriff auf die erst im Herbst erwartete Verabschiedung des Gesetzes ein. Voraussetzung für die Abschlagszahlung ist die Zustimmung zum Entwurf durch das Bundeskabinett, das sich nach Aussagen der Vertreter des Bundesinnenministeriums voraussichtlich im Juli mit dem Gesetzentwurf befassen wird.
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Die Beförderungen werden derzeit noch aus dem Bundeshaushalt 2017 finanziert.
Da die Quote für Einweisungen nach A 9m +Z im Bundeshaushalt 2017 bereits erschöpft ist, sind keine Einweisungen möglich. Da Amtszulagen nach A9m+Z nur innerhalb einer Quote von 12% der Obergrenze der Besoldungsgruppe A 9m gewährt werden können, ist eine Erhöhung der Obergrenze auf 50 %, wie vom Bundesvorsitzenden Dieter Dewes in diversen Gesprächen mit Haushaltspolitikern und dem Minister gefordert, zwingend erforderlich.
Beförderungen von A 10 nach A 11 sind ebenfalls nicht möglich, da keine ausreichende Anzahl an Planstellen mehr zur Verfügung stehen. Hier ist mit einer Entspannung zu rechnen, wenn der Bundeshaushalt 2018 in Kraft tritt.
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Die Generalzolldirektion hat dem BPR ein überarbeitetes Konzept für die vom ehemaligen Bundesfinanzminister Dr. Schäuble versprochene Seniorenbetreuung vorgelegt. Nach Auffassung der BDZ Fraktion im BPR war die Vorlage des Konzepts längst überfällig und hätte schon längst gelebte Praxis sein sollen.
Das Konzept sieht vor, dass für jedes Hauptzollamt und Zollfahndungsamt eine Beschäftigte beziehungsweise ein Beschäftigter mit der Wahrnehmung der Seniorenbetreuung betraut ist. Diese Tätigkeit ist grundsätzlich im Sachgebiet A beziehungsweise Sachgebiet 100 anzusiedeln. Die Betreuung ehemaliger Beschäftigter der GZD soll jeweils durch Beschäftigte des regionalen Arbeitsbereichs der Direktion 1 im Referat Personal Einzelfälle erfolgen. Ausnahmen von diesen Regelungen sind im Einzelfall möglich.
Die Beratung durch die Ansprechpartner für die Seniorenbetreuun soll allen ehemaligen Beschäftigten der Zollverwaltung, also Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten, offenstehen. Die Angehörigen und Hinterbliebenender ehemaligen Beschäftigten sollen in gleicher Weise Unterstützung erhalten
Mehr Informationen im Personalräte Kompakt (BPR) 4/2018.
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